Aktuelles

24.06.2011
Unwirksame Klauseln in Vertragsspracheversprechen

LG Osnabrück, Urteil vom 31.03.2011

Az.: 4 O 122/11

1. Hebt das Berufungsgericht die erstinstanzliche Entscheidung auf und verweist es zur erneuten Verhandlung an die erste Instanz, wird danach die Klage erhöht, sodass das Landgericht als erste Instanz zuständig ist, so ist das Landgericht als erste Instanz weder Berufungsgericht noch das Gericht, an das die Sache zurückverwiesen worden ist. Aus diesem Grunde ist das Landgericht als erste Instanz nicht an die Entscheidung des Landgerichts als Berufungsinstanz gebunden.

2. Folgende Klauseln in einem Vertragsstrafeversprechen sind unwirksam:

1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (Ausführungsfristen)

1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen):

ohne Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart: Ca. Mai bis Juli 2009, gemäß Bauzeitenplan (wird nachgereicht).

2.

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen:

2.1 bei Überschreitung der Ausführungsfristen

mindestens 50,00 €

0,2 v.H. des Endbetrages der Auftragssumme.

2.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. der Auftragssumme begrenzt.

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15.02.2011
ARGE Baurecht rät: Selbstbeseitigungsrecht vertraglich festschreiben

Architekten sind auch nur Menschen. Unterläuft ihnen bei Planung oder Bauausführung ein gravierender Fehler, so springt ihre Haftpflichtversicherung ein. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Alle Planer, Architekten wie Ingenieure, müssen eine solche Haftpflichtversicherung haben. Aus gutem Grund: Denn Schäden am Bau sind teuer. Ein falsch geplantes Dach kann Hunderttausende kosten: Es muss ja nicht nur wieder abgebrochen, sondern völlig neu geplant, berechnet, ausgeschrieben und überwacht werden.
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18.01.2011
ARGE Baurecht rät: Mängel formal richtig rügen!

Ob Investor, kommunaler oder privater Bauherr: Wer baut, der hat das Recht auf eine mängelfreie Immobilie. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Weil Gebäude komplexe Werke sind, können Mängel nicht ausgeschlossen werden. Deshalb hat der Gesetzgeber Bauherren Gewährleistungsfristen eingeräumt. Innerhalb dieser Zeitspannen muss der für das mangelhafte Bauteil verantwortliche Bauunternehmer oder Handwerker den Mangel beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt von Gesetzes wegen fünf Jahre.

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16.11.2010
ARGE Baurecht warnt: Umsatzsteuergesetz verlangt schnelle Abrechnung

„Architekten müssen sechs Monate nach der offiziellen Abnahme eines Werkes durch den Bauherrn ihre Rechnung stellen. Dazu verpflichtet sie das Umsatzsteuergesetz“, erläutert Rechtsanwältin Heike Rath, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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21.09.2010
ARGE Baurecht: Fertighauskäufer müssen Sicherheiten stellen

Für Verunsicherung unter Fertighauskäufern sorgt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai diesen Jahres (AZ: VII ZR 165/09). Der BGH hat entschieden: Fertighausanbieter dürfen von ihren Kunden vor Baubeginn eine Bankbürgschaft über den endgültigen Kaufpreis verlangen, soweit dies im Bauvertrag geregelt ist. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

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17.08.2010
ARGE Baurecht: Missbrauch der Prüfbarkeit beendet

„Der Bundesgerichtshof hat am 22. April 2010 mit einer alten Unsitte am Bau Schluss gemacht – dem Missbrauch der Prüfbarkeit von Rechnungen“, erläutert Heike Rath, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Mit dem neuen Urteil (Aktenzeichen: VII ZR 48/07) haben Auftragnehmer nun die Gewissheit, dass sich die Auftraggeber nicht mehr auf formale Positionen zurückziehen können, sondern sich mit der Forderung inhaltlich auseinandersetzen müssen.“

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