Architektenrecht

Das Architektenrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten des Architekten. Gegenstand sind insbesondere Leistungsumfang der Architekten, Haftung der Architekten sowie die Vergütung der Architekten. Die Leistungen des Architekten bestehen zumeist in der Planung und Bauüberwachung von Bauobjekten. Sie können auch in der Gutachtenerstellung liegen. Die Pflichten des Architekten, insbesondere der Leistungskatalog, und seine Vergütung richten sich nach dem Architektenvertrag. Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. In der Regel werden dem Architekten bestimmte Grundleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) übertragen.

Herr Dr. Nogossek hat sich als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche spezialisiert. Er unterstützt den Bauherrn bei der Prüfung von Architektenverträgen, insbesondere, ob die im Architektenvertrag vereinbarten Leistungen durch den Architekten ordnungsgemäß erbracht wurden, z.B. der vorgegebene Kostenrahmen eingehalten und das Bauobjekt mangelfrei erstellt wurden.  Des Weiteren unterstützt er Sie in Streitigkeiten über das Architektenhonorar. Architekten berät  Herr Dr. Nogossek bei der Erstellung der Honorarnoten und der Durchsetzung ihres Honorars. Weiter unterstützt er sie bei der Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche.

Als Fachanwaltskanzlei in Münster verfügen wir über langjährige Erfahrungen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwicklung von baurechtlichen Streitigkeiten. Dabei vertreten wir sowohl Bauunternehmer als auch Bauherren und Architekten bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Dr. Nogossek  ist langjährig als Fachanwalt  für Bau- und Architektenrecht zugelassen und Mitglied der ARGE Baurecht - Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein.

Kontaktieren Sie uns in allen rechtlichen Fragen rund um das Architektenrecht.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei allen  anderen Fragen des Bau- und Architektenrechts  zur Verfügung.

Rufen Sie uns einfach unverbindlich an oder schicken Sie uns eine Email.

Wir unterstützen Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.