Privates Baurecht

Das private Baurecht  ist die Grundlage der rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Privates Baurecht basiert auf der Grundlage des Werkvertragsrechts, welches im BGB geregelt ist.

Das private Baurecht regelt insbesondere die Beziehungen der am Bau Beteiligten untereinander, das heisst  der Bauherren, Generalunternehmer und Generalübernehmer einerseits, und deren Auftragnehmern, wie Ingenieuren, Architekten und Bauunternehmern andererseits.

Allerdings geben im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht die gesetzlichen Regelungen hier nur den Rahmen vor, den Beteiligten steht es im Rahmen der sogenannten Privatautonomie frei, abweichende Regelungen zu treffen.

Herr Dr. Nogossek hat sich als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche  spezialisiert. Gerne übernimmt er für Sie die baubegleitende Beratung, die Prüfung und Gestaltung von Verträgen, die Geltendmachung, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen sowie die Betreuung von Nachtragsforderungen unter Berücksichtigung der im Vertrag aufgeführten Kalkulationsgrundlagen.

Des weiteren unterstützen wir Sie in allen Belangen der Rechnungsprüfung sowie in der Verfahrensführung selbstständiger Beweisverfahren.

Als Fachanwaltskanzlei in Münster verfügen wir über langjährige Erfahrungen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwicklung von baurechtlichen Streitigkeiten. Dabei vertreten wir sowohl Bauunternehmer als auch Bauherren und Architekten bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Dr. Nogossek  ist langjährig als Fachanwalt  für Bau- und Architektenrecht zugelassen und Mitglied der ARGE Baurecht - Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein.

Kontaktieren Sie uns in allen rechtlichen Fragen des privaten Baurechts.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei allen  anderen Fragen des Bau- und Architektenrechts  zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.