Abwehr / Durchsetzung von Architektenrechnungen
Die Vergütung eines Architekten wird durch die Honorarrechnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI , geregelt. Die gesetzlichen Vergütungen der Architekten und Ingenieure nach der HOAI richten sich unter anderem nach der Schwierigkeit des Bauvorhabens, nach der Bausumme sowie nach den erbrachten Leistungen. Der Architekt kann sein gesetzliches Honorar berechnen oder er kann mit dem Bauherrn eine abweichende schriftliche Vereinbarung treffen. Diese schriftliche Vereinbarung muss bei Auftragserteilung abgeschlossen werden und darf nicht unterhalb der Mindestsätze der HOAI liegen.Das Honorar des Architekten ist fällig, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht und eine prüffähige Honorarschlussrechnung überreicht worden ist. Aus anwaltlicher Sicht ist also zu prüfen, ob die Architektenrechnung ordnungsgemäß erstellt wurde, insbesondere ob sie den formalen und inhaltlichen Anforderungen entspricht. Unter Anderem ist zu prüfen, ob das Bauvorhaben in die zutreffende Honorarzone eingeordnet wurde, ob die anrechenbaren Kosten zutreffend ermittelt wurden und ob die Leistungsphasen vollständig erbracht wurden.
Herr Dr. Nogossek hat sich als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht auf die Beratung bei strittigen Fragen bezüglich der Architektenrechnungen spezialisiert. Er unterstützt Sie in allen Belangen der Erstellung und Prüfung von Honorarvereinbarungen, insbesondere was die oben genannten Formerfordernisse nach HOAI angeht. Des Weiteren überprüft er für Sie die ordnungsgemäße Rechnungsstellung.
Als Fachanwaltskanzlei in Münster verfügen wir über langjährige Erfahrungen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwicklung von bauvertragsrechtlichen Streitigkeiten. Dabei vertreten wir sowohl Bauherrn als auch Architekten bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Dr. Nogossek ist langjährig als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zugelassen und Mitglied der ARGE Baurecht - Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein.
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