Baugenehmigungen

Baugenehmigungen werden in der Regel immer dann benötigt, wenn ein Neubau geplant ist, bzw. wesentliche Änderungen an einem bestehenden Gebäude vorgenommen werden. Baugenehmigungen werden teilweise auch nur unter Auflagen erteilt, z. B. bei Großprojekten, aber auch bei Einfamilienhäusern.

Nicht selten werden Baugenehmigungen versagt, z. B. beim Bauen im Außenbereich.  Rechtliche Probleme treten vornehmlich auf, wenn dem Bauherrn durch die Baugenehmigungsbehörde in der Baugenehmigung Auflagen erteilt werden bzw. dem Antrag des Bauherrn in Gänze nicht entsprochen wird. Häufig werden durch Baugenehmigungen Rechte der Nachbarn betroffen. Dies betrifft insbesondere Großprojekte, aber auch Einfamilienhäuser. Wenn Nachbarn mit diesen Bauobjekten nicht einverstanden sind, sei es beim Neubau oder bei einem größeren Umbau, können Sie in bestimmten Fällen Rechtsmittel gegen die Baugenehmigung einlegen, sofern Sie in Ihren Rechten durch die Baugenehmigung betroffen sind.

Herr Dr. Nogossek hat sich als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche  spezialisiert. Er unterstützt Sie in allen Belangen der Prüfung und Erstellung von Anträgen auf Baugenehmigungen und begleitet Sie in behördlichen und gerichtlichen Verfahren.  Herr Dr. Nogossek vertritt dabei sowohl Bauantragssteller als auch diejenigen, die sich durch eine Baugenehmigung in ihren Rechten eingeschränkt fühlen (z.B. Nachbarn).

Als Fachanwaltskanzlei in Münster verfügen wir über langjährige Erfahrungen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwicklung von baurechtlichen Streitigkeiten. Dabei vertreten wir sowohl Bauherren als auch durch Baugenehmigungen benachteiligte Dritte bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Dr. Nogossek  ist langjährig als Fachanwalt  für Bau- und Architektenrecht zugelassen und Mitglied der ARGE Baurecht - Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein.

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