Vergaberecht
Sobald Bauaufträge eine bestimmte Größenordnung überschreiten, muss die öffentliche Hand (z.B. Kommunen diese ausschreiben. Dies betrifft sowohl Bauaufträge als auch sonstige Dienstleistungen.Wenn einem Bewerber durch die ausschreibende Behörde angekündigt wird, einen Auftrag nicht zu erhalten, so kann er nach den Vorschriften des Vergaberechts Rechtsmittel gegen die beabsichtigte Entscheidung der Behörde einlegen. Vorausgesetzt, dass der der Zuschlag noch nicht an einen Mitbewerber erteilt ist, kann unter Umständen durch Rechtsmittel erreicht werden, dass dem abgelehnten Bewerber der Auftrag erteilt wird. Dies ist dann der Fall, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Behörde, welche den Auftrag zu vergeben hat, zu Unrecht dem Mitbewerber den Zuschlag erteilt hat und dem Rechtsmittelführer der Zuschlag hätte erteilt werden müssen. Zu Unrecht hat die öffentliche Hand den Zuschlag z. B. dann erteilt, wenn sie einen Mitbewerber beauftragt, der die Voraussetzungen nach dem eigenen Anforderungsprofil nicht erfüllt oder wenn das Angebot des Mitbewerbers aus formalen oder inhaltlichen Gründen zu Unrecht bevorzugt wurde. Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann der unterlegene Bewerber Schadensersatz fordern. Die Schadensersatzklage hat Aussicht auf Erfolg, wenn bei sachgerechter Wertung dem unterlegenen Mitbewerber der Zuschlag hätte erteilt werden müssen.
Herr Dr. Nogossek hat sich als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche spezialisiert. Er unterstützt Sie in allen Belangen der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und begleitet sie in Widerspruchs- und Klageverfahren, sollte die Entscheidung der Behörde strittig oder zur Ihren Ungunsten ausgefallen sein.
Als Fachanwaltskanzlei in Münster verfügen wir über langjährige Erfahrungen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwicklung von baurechtlichen Streitigkeiten.
Dr. Nogossek ist langjährig als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zugelassen und Mitglied der ARGE Baurecht - Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein.
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