Bauabnahme / Baumängel
Ist eine Baumaßnahme, zum Beispiel ein Hausbau, fertig gestellt, erfolgt als Abschluss die sogenannte Bauabnahme. Die Bauabnahme ist ein Rechtsakt, mit der das Werk als vertragsgemäße Leistung anerkannt wird. Mit der abgeschlossenen Bauabnahme sind weitreichende Folgen verbunden, denn ab diesem Zeitpunkt wird der Werklohnanspruch des Werkunternehmers fällig. Gleichzeitig beginnt die Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistung beträgt bei Bauleistungen in der Regel fünf Jahre.Der Bauherr ist grundsätzlich zur Bauabnahme verpflichtet, wenn der Bau mangelfrei ist. In der Regel erfolgt die Bauabnahme durch eine Baubegehung mit anschließender Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls.
Wenn Baumängel vorliegen, sind diese dem verantwortlichen Bauunternehmer anzuzeigen. Als Baumängel gelten unter anderem Bauwerksleistungen, die nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit haben, nicht dem vertraglich vorausgesetztem Verwendungszweck entsprechen bzw. nicht für eine übliche Verwendung geeignet sind, das heißt, nicht den anerkannten Regeln des Handwerks entsprechen.
Häufig ist die geschuldete Bauleistung allerdings nicht widerspruchsfrei oder eindeutig im Vertrag beschrieben, so dass Probleme bestehen können, die nicht ohne anwaltliche Beratung geklärt werden können.
Herr Dr. Nogossek vertritt Sie als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in allen Belangen der Prüfung von Baumängeln und der Bauabnahme. Im Rahmen der Prüfung von Baumängeln unterstützt er Sie in der Nachforderung von Leistungen sowie in der Durchsetzung von Kostenerstattungen bzw. Schadenersatzforderungen gegenüber dem Bauunternehmer. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bietet sich auch deshalb an, damit nicht aus formalen Gründen Mängelrechte verloren gehen.
Als Fachanwaltskanzlei in Münster verfügen wir über langjährige Erfahrungen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwicklung von baurechtlichen Streitigkeiten. Dabei vertreten wir sowohl Bauunternehmer als auch Bauherren und Architekten bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Dr. Nogossek ist langjährig als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zugelassen und Mitglied der ARGE Baurecht - Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein.
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Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei allen anderen Fragen des Bau- und Architektenrechts zur Verfügung.
Wir unterstützen Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.