Bauvertragsrecht

Durch das Bauvertragsrecht werden die Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geregelt, die zur Herstellung beziehungsweise Durchführung einer Bauleistung notwendig sind.

Der Begriff  „Bauvertragrecht“ ist nicht explizit im BGB definiert, jedoch werden im Werksvertragrecht die Besonderheiten eines Bauvertrags berücksichtigt.

Dazu gehören unter anderem die Verpflichtung des Auftragnehmers, die in Auftrag gegebene Leistung mangelfrei zu erbringen sowie die die Verpflichtung des Auftraggebers, im Gegenzug die vereinbarte Vergütung zu entrichten.

Häufig kommt es allerdings dadurch zu Schwierigkeiten, da der sogenannte bauvertraglich geschuldete Erfolg und die Leistungsbeschreibung nicht eindeutig definiert wurden.

Herr Dr. Nogossek hat sich als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche  spezialisiert. Er unterstützt Sie  in allen Belangen der Erstellung und Prüfung von Verträgen, die auf dem Bauvertragsrecht basieren, der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und der Prüfung der abgelieferten Leistungen. Auch steht er Ihnen in Fragen der Aufklärungs-, Prüfungs-, Fürsorge- und Beratungspflicht des auftragnehmenden Unternehmers zur Verfügung.

Als Fachanwaltskanzlei in Münster verfügen wir über langjährige Erfahrungen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwicklung von baurechtlichen Streitigkeiten. Dabei vertreten wir sowohl Bauunternehmer als auch Bauherren und Architekten bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Dr. Nogossek  ist langjährig als Fachanwalt  für Bau- und Architektenrecht zugelassen und Mitglied der ARGE Baurecht - Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein.

Kontaktieren Sie uns in allen rechtlichen Fragen rund um  das Bauvertragsrecht.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei allen  anderen Fragen des Bau- und Architektenrechts  zur Verfügung.

Rufen Sie uns einfach unverbindlich an oder schicken Sie uns eine Email.

Wir unterstützen Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.