Beweissicherung

Wenn bei einer Baumaßnahme, zum Beispiel einem Neubau oder Umbau, Baumängel oder Bauschäden auftreten oder zu vermuten sind, ist es sinnvoll, eine Beweissicherung vorzunehmen. Eine Beweissicherung ist deshalb geboten, weil zu befürchten ist, dass bei langwierigen Verfahren Beweismittel verloren gehen oder im Falle von weiterführenden Baumaßnahmen die vorhandenen Mängel zunächst abgestellt werden müssen, um einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten.

Die Beweise können durch ein privates Sachverständigengutachten gesichert werden, hierfür sollte ein gerichtlich vereidigter Gutachter beauftragt werden. Alternativ kann auch ein gerichtliches selbstständiges Beweisverfahren in Betracht gezogen werden. Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile, über die Sie Herr Dr. Nogossek umfassend beraten wird. Sowohl in einem Privatgutachten als auch im selbstständigen Beweisverfahren werden vorhandene Schäden dokumentiert. Weiter können Mängelursachen ermittelt und Mängelbeseitigungsvorschläge unterbreitet werden unter Zugrundelegung der mutmaßlich entstehenden Kosten.

Im Übrigen kann es auch als Werkunternehmer sinnvoll sein, eine Beweissicherung vorzunehmen,  um den aktuellen Leistungsstand zu dokumentieren. Dies ist u. a. von Bedeutung, wenn der Leistungsstand durch Folgegewerke zu einem späteren Zeitpunkt nur unter Schwierigkeiten, bzw. überhaupt nicht mehr feststellbar ist.

Herr Dr. Nogossek vertritt Sie als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in allen Belangen der Beweissicherung. Im Rahmen der Prüfung und Dokumentation von Baumängeln und Bauschäden unterstützt er Sie sowohl in der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderungen gegenüber dem Verursacher sowie, falls notwendig, im gerichtlichen Beweissicherungsverfahren.

Als Fachanwaltskanzlei in Münster verfügen wir über langjährige Erfahrungen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwicklung von baurechtlichen Streitigkeiten. Dabei vertreten wir sowohl Bauunternehmer als auch Bauherren und Architekten bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Dr. Nogossek  ist langjährig als Fachanwalt  für Bau- und Architektenrecht zugelassen und Mitglied der ARGE Baurecht - Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein.

Kontaktieren Sie uns in allen Fragen der Beweissicherung im Falle von Baumängeln und Bauschäden.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei allen  anderen Fragen des Bau- und Architektenrechts  zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.